Terms and Conditions
Die Seite histoprime.com ist ein Informationsportal der BIOZOL GmbH
BIOZOL Diagnostica Vertrieb GmbH (im Folgenden: Verkäufer) vertreibt an ihre Vertragspartner (im Folgenden: Käufer) Biochemikalien und andere Produkte für medizinische und naturwissenschaftliche Zwecke.
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen.
1.1 Our offers, deliveries and services are subject exclusively to these terms and conditions. Deviating terms and conditions of the purchaser shall not become part of the contract. Our terms and conditions shall be deemed accepted at the latest upon acceptance of the delivery or service, unless we have expressly agreed in writing to the validity of the buyer’s terms and conditions. These terms and conditions of sale and delivery shall also apply to all future transactions between the parties.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote im Sinne des § 145 BGB gelten ab Abgabe zwei Wochen lang. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung zustande.
2.2 Ist die Bestellung eines Käufers als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen.
3. Beschaffenheit der Kaufsache
3.1 Die Angaben über unsere Produkte (Inhaltsstoffe, Mengenangaben, technische Daten, etc.), die von uns oder von den Herstellern stammen, sind nur ungefähr und annähernd; das gilt auch für die Produktbeschreibungen auf den Datenblättern. Die Angaben garantieren keine Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Angaben in unseren Veröffentlichungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Änderung.
3.2 Die von uns vertriebenen Produkte sind für Laborzwecke (insbesondere Forschungszwecke und In-vitro-Diagnostik) bestimmt. Für andere Zwecke sind sie nicht bestimmt oder geeignet. Vor einer eventuellen Verwendung für einen anderen Zweck, etwa in der Medizin oder bei der Lebens- oder Genussmittelverarbeitung, müssen sie vom Verwender auf ihre diesbezügliche Eignung überprüft werden. Eine Haftung der Verkäuferin für diese Verwendung ist ausgeschlossen.
3.3 Weder durch den Verkauf unserer Produkte noch durch diese Verkaufsbedingungen räumen wir dem Käufer eine Lizenz an irgendwelchen Rechten einschließlich geistiger Eigentumsrechte ein.
4. Mängelansprüche; Untersuchungs- und Rügepflicht
4.1 Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Forschung entsprechende Mangelfreiheit unserer Ware. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn unsere Ware vom Kunden oder von Dritten nicht sachgemäß gelagert oder genutzt wird.
4.2 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang im verkehrsüblichen Umfang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Wenn sich der Mangel erst später zeigt, ist er innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Die Verwendung oder Verarbeitung der Ware gilt ebenfalls als Genehmigung der Lieferung als vertragsgemäß und schließt Mängelansprüche aus.
4.3 Bei Mängeln sind wir zur Nacherfüllung (Ersatzlieferung) berechtigt. Der Käufer muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Wenn wir zwei Mal erfolglos die Nacherfüllung versucht haben, ist der Käufer berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 4.3 sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden oder Folgeschäden des Käufers, insbesondere nicht für wirtschaftliche Einbußen.
4.5 Die Mängelansprüche verjähren innerhalb von 3 Monaten ab Gefahrübergang.
5. Preise; Zahlungen
5.1 Mangels besonderer Vereinbarung gelten unsere Preise ab unserem Lager in Eching, einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung, Konditionierung, Transport und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
5.2 Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
5.3 Mangels besonderer Vereinbarung wird der Kaufpreis mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, bei Vertragsschluss einen Abschlag in Höhe der Hälfte des Kaufpreises in Rechnung zu stellen.
5.4 Zahlungsverzug tritt gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Eintritt der Fälligkeit ohne weitere Mahnung ein. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug ohne weitere Nachweise zur Verrechnung von Verzugszinsen in der durch § 288 Abs. 2 BGB bestimmten Höhe berechtigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
5.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
6. Lieferung
6.1 Erfüllungsort ist unser Lager in Eching. Der Käufer trägt das mit der Ware verbundene Risiko, sobald diese von uns an den Transporteur übergeben wird. Das gilt auch, wenn wir im Einzelfall Transportkosten übernehmen.
6.2 Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen schriftlich erfolgen. Die vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware unser Lager zu diesem Zeitpunkt verlassen hat oder zur Abholung bereitgestellt ist. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Käufer und uns geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa der Nachweis einer erforderlichen behördlichen Erlaubnis oder Anzahlung, erfüllt hat.
6.3 Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Käufer umgehend.
6.4 Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer, als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
6.5 Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Wir haften in diesen Fällen nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder wirtschaftliche Einbußen, die dem Käufer aus einer Lieferverzögerung entstehen.
6.6 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist.
6.7 Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Rücknahme neuer Ware
Wenn wir uns im Einzelfall dazu bereit erklären, neue Ware zurückzunehmen, so sind wir berechtigt, die Rückzahlung des Kaufpreises nach billigem Ermessen zu kürzen, es sei denn, die Rücksendung beruht auf einem von uns anerkannten Mangel des Produkts. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Für Warenpackungen, die nicht mehr original verschlossen sind, behalten wir uns außerdem die Berechnung von Analysenkosten vor.
8. Verwendung der Kaufsache; Käufergarantien
8.1 Der Käufer garantiert, bei uns erworbene Gifte und andere Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zulässig ist, ausschließlich für erlaubte Zwecke zu verwenden.
8.2 Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die erworbenen Produkte gemäß den einschlägigen Anwendungs- und Sicherheitsvorschriften verwendet und ordnungsgemäß entsorgt werden.
8.3 Soweit wir eine Lieferzusage von einer bestimmten Qualifikation des Empfängers oder einer bestimmten Verwendung abhängig machen müssen, haftet der Käufer für alle etwaigen Nachteile, die uns aus unzutreffenden Angaben oder Zusicherungen entstehen.
9. Gefahrübergang; Versicherung
9.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Käufer über, sobald das Produkt unser Lager in Eching verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung übernehmen.
9.2 Soweit vereinbart ist, dass der Käufer die Ware bei uns abholt, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt über, für den die Abholung vereinbart ist, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Abholung durch den Käufer oder seinen Beauftragten.
9.3 Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf dessen Kosten ab.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten (Vorbehaltsware) vor.
10.2 Der Käufer hat die Ware sachgerecht zu lagern.
10.3 Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
10.4 Gerät der Käufer mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Käufer Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Käufers Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Käufer dem Herausgabeverlangen nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Käufer.
11. Haftung
11.1 Soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht etwas anderes geregelt ist, beschränkt sich unsere Haftung gleich aus welchem Rechtgrund auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt auch für unsere Haftung für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11.2 Unberührt bleibt unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung wegen des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Verbot der Abtretung von Ansprüchen
Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Verkäuferin an Dritte ist ausgeschlossen.
13. Geltendes Recht; Gerichtsstand; Sonstiges
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das CISG-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
13.2 Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist München. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
13.3 Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn die schriftlich vereinbart sind. Diese Schriftformklausel kann nur schriftlich geändert werden.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. die Lücke schließt.